Rechtliche Grundlagen

Nachfolgend die Rechtsgrundlagen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der von der réservesuisse ausgeführten Aufgaben stehen. Die Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für wirtschaftliche Landesvorsorge (BWL).

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung
Das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung, auch Landesversorgungsgesetz (LVG), regelt die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen.

Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung
Die Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung (VWLV) regelt die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung in Bezug auf die lebenswichtigen Güter, die der Bundesrat der Vorratshaltung unterstellt und somit der Pflichtlagerhaltung unterliegen.

Verordnung vom 10. Mai 2017 über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
Die Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln definiert die zur Sicherstellung der Versorgung notwendigen Waren. Sie regelt die Einfuhrbewilligungspflicht für diese Waren. Bis zu einer Menge von 20 kg wird keine Generaleinfuhrbewilligung benötigt.

Ab einer bestimmten Einfuhrmenge (Grenzmenge) wird der Importeur zum Abschluss eines Pflichtlagervertrages verpflichtet. Die Verordnung definiert sowohl die Grenzmengen als auch die Vertragspflicht.

Zusätzlich ist in der Verordnung festgehalten, dass der Auftrag der Kontrollen der Pflichtlager an die Pflichtlagerorganisationen delegiert wird. Details dazu sind in eigenständigen Kontrollanweisungen geregelt.

Verordnung des WBF vom 20. Mai 2019 über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
Die Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt die an Pflichtlager zu legenden Waren, die Bedarfsdeckung beziehungsweise das Ausmass der Pflichtlager, die Qualität sowie die Bemessungsgrundlagen, nach denen der Umfang der Pflichtlager der einzelnen Pflichtlagerhalter festgelegt wird.

Behörden

Bundesamt für wirtschaftliche Landesvorsorge (BWL)
Die wirtschaftliche Landesversorgung stellt die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicher, die für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft unentbehrlich sind.

Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen.

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Das Bundesamt für Landwirtschaft ist die Fachstelle für den Agrarsektor. Dem BLW angegliedert ist Agroscope, das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung.

Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
Die Eidgenössiche Zollverwaltung sorgt für die Sicherheit an der Grenze zum Wohle von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat.

Datenquellen

Systematische Rechtssammlung (SR)
Die Systematische Sammlung des Bundesrechts ist eine nachgeführte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung der in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten und noch geltenden Erlasse.